Skip to main content

Teilnahmebedingungen für Aussteller

Bitte beachten Sie unbedingt die nachfolgenden Bedingungen, die aus rechtlichen und organisatorischen Gründen notwendig sind, um einen möglichst reibungslosen und störungsfreien Ablauf zu gewährleisten. 

Aussteller sollten sich bis spätestens zwei Tage vor dem Termin online anmelden um einen Standplatz zu reservieren. Die endgültige Reservierung ist erst nach der Bestätigung durch den Veranstalter verbindlich.

Aussteller ohne Reservierung sind herzlich willkommen, haben aber keinen Anspruch auf einen freien Standplatz. 

Stand- und Müllgebühr:

Standgebühr:  8 €
Müllsack (bei Bedarf): 4 € 
Biertisch (bei Bedarf) :  3 € Leihgebühr

Die kostenlosen "Ministände" sind ausschließlich für Kinder bis 13 Jahre buchbar, die einen eigenen Stand aufstellen möchten. Diese Stände werden je nach Verfügbarkeit von unseren Helfer/innen eingeteilt. Für Kinderstände stellt der Dorfladen, je nach Verfügbarkeit, kostenlose Biertische zur Verfügung.

Die E-Mail Bestätigung gilt als Reservierungsbestätigung und ist bei Ankunft am Flohmarkt vorzuzeigen. Der Unkostenbeitrag ist bei Ankunft am Gelände zusammen mit der optionalen Müllgebühr zu entrichten. Die Standplätze werden bei Ankunft durch den Veranstalter zugeteilt. Es besteht keine freie Platzwahl.

Auf Wunsch erhalten Sie von uns gegen eine kleine Gebühr einen Restmüllsack (60L), den Sie nach dem Abbau bei einem/einer Helfer/in abgeben können. Selbst mitgebrachte Müllsäcke müssen Sie bitte wieder mit nach Hause nehmen. Diese können wir leider nicht entsorgen. Wertstoff-Abfälle müssen Sie bitte selbst sammeln und entsorgen.

Tische, Schirme, Pavillons, o.ä. müssen selbst mitgebracht werden und dürfen innerhalb der zugewiesenen und markierten Flächen aufgestellt werden. Lauf- und Fluchtwege, sowie Zufahrten für Einsatz- und Rettungsfahrzeuge sind immer freizuhalten. 

Wir bitten Sie die Stände beim Verlassen des Platzes sauber zu hinterlassen.

Während der Besucher-Öffnungszeiten (8.00 - 14.00 Uhr) dürfen keine Fahrzeuge auf dem Gelände gefahren oder abgestellt werden. Bitte nutzen Sie die ausgewiesenen Parkplätze außerhalb des Geländes oder fragen Sie eine/n Helfer/in des Veranstalters.

Rund um den Flohmarkt stehen ausreichend Parkplätze für Aussteller und Besucher zur Verfügung. Folgen Sie einfach der Beschilderung und lassen Sie sich von unseren Helfer/innen einweisen. Die Parkplätze auf dem gegenüberliegenden Sportplatzgelände können leider nicht genutzt werden!

Tische, Schirme, Pavillons, u.ä., sowie ausgestellte Waren sind vom Aussteller so zu sichern, dass sie, insbesondere durch Witterungseinflüsse, zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung von Personen, Tieren oder Gegenständen darstellen können.

Hunde sind auf dem Gelände nur angeleint erlaubt. So genannte Listenhunde müssen auf dem gesamten Gelände einen geeigneten Maulkorb tragen und sind an einer kurzen Leine zu führen.
Eventuelle Hinterlassenschaften sind vom Hundehalter/-führer sofort zu beseitigen.

Der Flohmarkt findet bei jedem Wetter statt. Der Veranstalter behält sich vor, bei extremen Wetterverhältnissen (Sturm, Hagel, etc.) den Flohmarkt kurzfristig abzusagen.

Öl-, benzin-, diesel- oder gasbetriebene Geräte oder Behälter mit solchen Stoffen dürfen nicht mit auf das Gelände gebracht werden. Akkubetriebene Stromerzeuger (Powerstation) sind erlaubt. Feste Stromanschlüsse sind auf dem Gelände leider nicht verfügbar.

Grundsätzlich können auf dem Flohmarkt alle typischen Flohmarkt-Artikel angeboten werden. Ausgenommen sind Tiere und Waren, die in irgend einer Form jugendgefährdend oder nach gültigen Gesetzen verboten sind. Darunter fallen beispielsweise alle Arten von Waffen, rechtsradikale Schriften oder Symbole, Kriegsgegenstände und ähnliches. Das Anbieten und der Verkauf von Lebensmitteln und Getränken ist nicht gestattet.

Der Veranstalter behält sich vor, das Anbieten oder Ausstellen bestimmter Gegenstände zu untersagen, bzw. einzelne Personen oder Gruppen gegebenenfalls des Geländes zu verweisen. Den Anweisungen des Veranstalters und dessen Helfer/innen ist folge zu leisten.

Bitte geben Sie uns rechtzeitig (mindestens 2 Tage vorher) bescheid, wenn Sie verhindert sind und am Flohmarkt nicht teilnehmen können. Wer nicht rechtzeitig absagt, wird auch im Nachhinein zur Kasse gebeten.

Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden oder deren Folgen, gleich welcher Art.